Behindertenpauschbetrag wird angehoben

Die Anhebung des Behindertenpauschbetrags ist mit der Annahme durch den Bundesrat in Kraft getreten. Bei den Pauschbeträgen handelt es sich um Freibeträge, die behinderte Menschen bei der Steuerberechnung angerechnet bekommen. Für behinderte Steuerpflichtige besteht im Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises ihrer Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Pauschbetrag zu beantragen. Es gibt mehrere Pauschbeträge, die nunmehr angehoben wurden und behinderten Menschen somit einen besseren Nachteilsausgleich gewähren.

Seit Einführung des Pauschbetrags 1975 ist dies die erste Anhebung. Dafür hatten sich die zwei Vereine, Sozialdenker und Berliner Behindertenverband, massiv eingesetzt. Sie hatten diesbezüglich eine eigene Veranstaltung letztes Jahr in Berlin abgehalten und eine Fernsehsendung (Alex Berlin) zum Thema initiiert.

„Ich bin selbst über diesen Erfolg überrascht, vor allem in welchem Tempo der Gesetzgeber das Gesetz letztendlich verabschiedet hat. Selbst die Kritik am Gesetzesentwurf wurde nunmehr aufgenommen“, so Dominik Peter (Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V.). Sowohl Sozialdenker e.V., Berliner Behindertenverband e.V. als auch Großverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband hatten kritisiert, dass der Gesetzesentwurf keine automatische Dynamisierung vorsieht. Dies wurde durch den Bundesrat zumindest etwas nachgebessert: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in bestimmten Abständen die Wirkung der Behinderten- und der Pflege-Pauschbeträge zu prüfen und dem Gesetzgeber sich daraus ergebenden gesetzlichen Änderungsbedarf vorzuschlagen.“

So sehen die Fakten aus

Im Kampf um die Anhebung des Behindertenpauschbetrags hatten die Verbände allerdings mit dem Bund der Steuerzahler einen sehr gewichtigen Verbündeten. „Ich war froh, dass wir bei allen Aktionen, die wir unternommen haben, immer den Bund der Steuerzahler an unserer Seite hatten“, so Gerd Miedthank (Vorsitzender Sozialdenker e.V.). Der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag wird auf 4.500 Euro angehoben, sofern im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG (aussergewöhnlich Gehbehindert), Bl (Blind) oder H (hilflos) steht. Der klassische Pauschbetrag wird auf bis zu 7.400 Euro angehoben, sofern die Person einen Grad der Behinderung von 100 und das entsprechende Merkzeichen (z.B. H) vorweisen kann. Zudem kommen zukünftig mehr Menschen in den Genuss eines Pauschbetrags. Das neue Gesetz sieht bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 einen Pauschbetrag von 384 Euro vor.

Von: