10 Jahre UN-BRK: Eine ernüchternde Bilanz

Am 25.März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland inkraft. Ein Grund zum Feiern findet sich angesichts der jüngsten sozialpolitischen Entwicklungen trotzdem kaum. Ganz im Gegenteil. Viele renommierte Vereine und Verbände sehen Grund zur Mahnung und eindringliche Appelle an die Bundesregierung.

Die LIGA Selbstvertretung – der bundesweite  Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen – fordert die Verantwortlichen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene auf, die Menschenrechte behinderter Menschen zu stärken statt diese zu schwächen. Bei der LIGA Selbstvertretung ist man nicht nur verärgert darüber, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nur schleppend vorangeht, sondern beklagt massive Rückschritte.

Kein Kniefall vor der Wirtschaft

Bei der geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetz sieht die Bundesregierung im Gesetzentwurf beispielsweise massive Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und sogar bei angemessenen Vorkehrungen zur Teilhabe behinderter Menschen vor. „Dies widerspricht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und ist ein Schlag ins Gesicht vieler Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind“, kritisiert der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul. „Wenn die Bundestagsabgeordneten dies in ihren weiteren Beratungen nicht ändern, steht fortan in einem deutschen Gesetz, dass Unternehmen aufgrund von „unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen“ nichts für die Barrierefreiheit ihrer Angebote tun und nicht einmal angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe schaffen muss. Dieser Kniefall vor der Wirtschaft kann nicht im Sinne der Menschen in diesem Land sein.“

Auch die ISL – die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – warnt davor, dass die Menschen mit Behinderung weiterhin von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgegrenzt werden, wenn die Privatwirtschaft nicht verbindlich zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet wird. In diesem Zusammenhang erinnert ISL an die Stellungnahme des UN-Fachausschusses, der zuletzt 2023 die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überprüft hat. Bereits damals wurde die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert die Barrierefreiheit insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verbessern. Der vorgelegte Gesetzentwurf bleibt meilenweit hinter den verbindlichen Vorgaben der UN-BRK zurück und muss nun dringend in Sinne der Konvention ausgerichtet werden.

Inklusion nach Kassenlage?

Aber auch in anderen Bereichen sind bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eher Rück- als Fortschritte zu beklagen. 

So weist Henriette Högl vom Kindernetzwerk e.V. auf den erheblichen Handlungsbedarf hin, den es im Bildungssystem gibt. „Inklusion ist vielerorts nicht ausreichend strukturell verankert. Als Folge davon müssen Familien häufig individuelle Lösungen erkämpfen, anstatt sich auf funktionierende Systeme verlassen zu können. Manche Bundesländer haben sogar bereits kapituliert. Sie betrachten Inklusion als gescheitert und setzten auf Förderzentren,“ berichtet Högl. Eine Entwicklung, die den Anforderungen der UN-Behindertenkonvention an eine inklusive Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen diametral entgegengesetzt verläuft.

Reformen im Werkstattbereich überfällig

Zudem werden Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, in denen über 300.000 behinderte Menschen durchschnittlich für ca. 230 Euro im Monat weit unter dem Mindestlohn arbeiten und mit einer Vermittlungsquote von 0,35 Prozent kaum Chancen auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, kaum gefördert. Längst überfällige Reformen lassen in diesem Bereich immer noch auf sich warten. „Und bei der Eingliederungshilfe bleibt es nicht bei rhetorischen Ausfällen von Verantwortlichen gegen gesetzlich verankerte Leistungsansprüche behinderte Menschen, sondern werden die Betroffenen zum Teil erheblich unter Druck gesetzt und mit Leistungskürzungen konfrontiert“, fasst Ottmar Miles-Paul die derzeitige Situation für behinderte Menschen in Deutschland zusammen.

17 Jahre nach Inkraftreten der UN-Behindertenrechtskonvention gelte es gerade im Hinblick auf den massiven Rechtsruck in Deutschland, sich hinter behinderte Menschen und ihre Rechte zur Teilhabe und auf Inklusion zu stellen, statt die Menschenrechte behinderter Menschen Stück für Stück auszuhöhlen. „Die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD haben es in den nächsten Wochen in der Hand aus einem schlechten Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz durch Änderungsanträge ein gutes Gesetz zu machen. Dies erfordert allerdings Mut und die Notwendigkeit, sich auf die Seite der diskriminierten Menschen statt auf die der Diskriminierer zu stellen“, betonte Ottmar Miles-Paul.

Eine gelungene, sprich an den Vorgaben der UN-BRK ausgerichtete Novellierung des BGG ist aber nur der erste Schritt von vielen, längst überfälligen. Nicht nur bei den angesprochenen Themen Arbeit, Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen besteht eine zunehmende Tendenz, dass zentrale Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention unterlaufen werden. Eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenkonvention „darf nicht vom Vorbehalt wirtschaftlicher Zumutbarkeit abhängig gemacht werden. Wenn gesetzliche Ausnahmen ausgeweitet werden, droht Teilhabe zur Frage des Einzelfalls zu werden und nicht mehr als verlässliches Recht für alle zu gelten“, so Högl. In diesem Zusammenhang muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die UN-BRK ja kein besonderes Recht für Menschen mit Behinderung. Die Konvention beschreibt lediglich Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, damit Menschen mit Behinderung in den Genuß derselben Menschenrechte kommen, die Nicht-Behinderte völlig selbstverständlich in Anspruch nehmen können. Die Begründungsversuche seitens der Verantwortlichen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, wieso die Umsetzung von allgemeinen Menschenrechten nun bald zwei Jahrzehnte in Anspruch nimmt, sind selbst bei größtem Wohlwollen nicht mehr stichhaltig. Denn Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden völlig und geachtet ihrer menschenrechtlichen Dimensionen zunehmend unter Kostengesichtspunkten infrage gestellt. Dabei gerät völlig außer Acht, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist. Nicht mehr und nicht weniger. Sie darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Sie ist ein Recht, das im Alltag eingelöst werden muss und der Staat ist auf allen ebnen gefordert und per Gesetz verpflichtet, dieses Recht nun endlich umfassend umzusetzen.

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