Protest: Arbeitgeber*innen-Modell in Gefahr

Das Persönliche Budget wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2001 eingeführt. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit einem Assistenzbedarf selbstbestimmt mit einem monatlichem Budget Aufwendungen bezahlen, die sie für ihren persönlichen Hilfebedarf benötigen. Dazu zählen beispielsweise Einkaufen, Nahrungsaufnahme, Unterstützung bei Arbeit und Mobilität sowie bei Freizeitaktivitäten und im Urlaub. 

Dadurch erwuchs auch die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen zu Arbeitgeber*innen werden konnten, die ihre Assistenzkräfte eigenverantwortlich und selbständig anstellen, versichern sowie bezahlen. Zu ihrer Verantwortung gehört auch, monatlich die Dienstpläne zu erstellen und Krankheitsvertretungen spontan zu finden. Die rechtliche Grundlage für die Assistenzleistungen findet sich im Sozialgesetzbuch 9, in den Paragraphen 78, 81 und 113 bis 116.

Laut einer Antwort des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und Katina Schubert (Die Linke) zum Thema haben in Berlin 145 Menschen das Persönliche Budget im Arbeitgeber*innen-Modell (Stand Oktober 2023).

Bisher wurden Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell mit einem deutlich niedrigen Stundenlohn bezahlt als Assistenzpersonen, die bei Trägern wie „ambulante dienste e.V.“ oder „Neue Lebenswege gGmbH“ angestellt sind. Und das, obwohl sie höhere Verantwortung und Flexibilität bei kurzfristigen Vertretungen haben.

Deshalb hat eine kleine Gruppe Engagierter in zeitaufwändiger Arbeit erst eine Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (Kurzform) AAPA e.V. gegründet und mit der Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag ausgehandelt. Ziel dieses Tarifvertrags ist es, dass Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell den gleichen Stundenlohn erhalten, wie Assistent*innen bei „ambulante dienste e.V.“ und Co – nämlich gemäß
Tarifvertrag deutscher Länder, Entgeltgruppe 5. Es gab danach insgesamt 110 Anträge auf Erhöhung der Entgeltstufe 5 nach Tarifniederschrift zwischen AAPA und ver.di.

Dann ist doch alles erreicht, oder?

Leider nein. Die Fachliche Weisung der zuständigen Senatsverwaltung, die dies ermöglicht hat, ist bis zum 31.12.2023 befristet. Danach sollen nach Willen vom Landesamt für Gesundheit im Arbeitgeber*innen-Modell wieder nur Stundenlöhne gemäß TV-L EG3 gezahlt werden. Das hätte die Folge, dass sich noch weniger Assistent*innen für das Arbeitgeber*innen-Modell entscheiden, als ohnehin schon.

Gegen diese diskriminierende Ungleichbehandlung wehren wir uns auf das Heftigste.

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