URTEIL ZUR EUROPAWAHL – Behinderte Menschen dürfen mitwählen
Voll betreute Menschen mit Behinderungen dürfen an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen schon lange vor. Und das Bundesverfassungsgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass ein Ausschluss dieser Menschen bei Wahlen nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Allerdings hat die Bundesregierung erst kürzlich die Wahlrechtsgesetze geändert und hatte vorgesehen, dass die neuen Regelungen noch nicht für die Europa-Wahlen gelten würden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag entschieden, dass betreute Menschen mit geistiger Behinderung auch schon an der Europawahl Ende Mai teilnehmen dürfen.
Den Eilantrag hatten die drei Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP eingebracht. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Erst wurden die gesetzlichen Regelungen verbummelt und dann wollte sich die Regierung auf die magelnde Vorbereitungszeit herausreden. Doch Menschenrechte sind einzuhalten, auch für die Bundesregierung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung abermals ins Stammbuch geschrieben“, so Dominik Peter (Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V.).