GroKo verwehrt behinderten Menschen weiterhin das Wahlrecht

Zur Absetzung des gemeinsamen Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse von der Tagesordnung des Innenausschusses, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Große Koalition hat vollmundig angekündigt, die Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen noch vor der Europawahl aufzuheben. Doch bisher sind das nur leere Worte: Der für Januar angekündigte Gesetzentwurf liegt bis jetzt nicht vor – und heute wurde die Beratung unseres Gesetzentwurfes im Innenausschuss abgesetzt.

Wir fordern seit Jahren, die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse ohne Wenn und Aber zu streichen und haben dazu mehrfach Gesetzentwürfe vorgelegt. Doch weil sich die Große Koalition nicht einigen kann, wird knapp 85.000 Menschen weiterhin das Grundrecht auf politische Teilhabe verwehrt. Damit ignoriert sie auch die Forderungen ihres eigenen Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel. Das ist enttäuschend und bitter für die Betroffenen – und ein Armutszeugnis für einen demokratischen Rechtsstaat“.

Hintergrund

Das Wahlrecht steht in Deutschland grundsätzlich jedem Bürger und jeder Bürgerin zu. Doch nach §13 Bundeswahlgesetz und §6a Europawahlgesetz sind Menschen, die in allen Angelegenheiten unter rechtlicher Betreuung stehen oder schuldunfähig eine Straftat begangen haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Betroffen sind davon insgesamt knapp 85.000 Personen.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ finden Sie hier:http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904568.pdf

 

 

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